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Gesetz
Amtsarchäologen vs. Sondengänger
Metalldetektor
Meine Suche

Gesetz

Hinweis: Streng genommen gelten die folgenden, ursprünglich für Amerikaner geschriebenen Hinweise nur für ein Land (Deutschland), betreffend der Denkmalschutzgesetze sogar nur für ein Bundesland (Bayern). Dennoch treffen die meisten Aussagen weltweit zu. Interessierte Leser werden ihre örtlich geltenden Gesetze konsultieren wollen.


Q: Braucht man eine Genehmigung um Metalldetektoren besitzen oder benutzen zu dürfen?

A: Nein.



Q: Unterliegen Schusswaffen, Schusswaffenteile und Munition auch dann dem Waffengesetz, wenn sie seit Jahrezehnten im Erdboden lagen?

A: Üblicherweise ja. Das gilt sogar für Waffenteile wie einem Gewehrverschluss. In diesem Bereich lauern die meisten rechtlichen Gefahren auf den Sucher. Selbst eine noch so verrostete und schussunfähige Waffe kann rechtlich eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes sein. Daher sollte man das deutsche Waffengesetz kennen. Meist gibt es die Möglichkeit solche Funde zu legalisieren. In Deutschland können vom normalen Waffengesetz (WaffG) erfasste Waffen wie Revolver, Pistolen, Gewehre und Maschinenpistolen des 2. Weltkriegs gewöhnlich ohne allzuviel Bürokratie legalisiert werden. Wie das geht, steht am Ende der Seite "Schusswaffen des 2. Weltkriegs".

Im Gegensatz dazu ist die Legalisierung von Waffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz KWKG fallen, sehr viel aufwändiger. Das sind z.B. luftgekühlte Maschinengewehre des 2. Weltkriegs (MG42, MG34).

Abgesehen von rechtlichen Aspekten empfehle ich dringend, Munition mit einem Kaliber von mehr als 0.5 Zoll / 12.7mm zu meiden. Das betrifft insbesondere Granatblindgänger, aber auch alle anderen Kampfmittel, die Explosivstoffe beinhalten. Keineswegs sollte man versuchen, Kampfmittel selber zu entschärfen. Die Medien berichten jedes Jahr von tödlichen Unfällen bei solchen Versuchen.




Q: Kann man zusammenfassend sagen, dass private Geschichtsforschung mit dem Metalldetektor ohne allzu viel bürokratische Einschränkung betrieben werden kann?

A. Ja. Weltweit suchen viele Leute Tag für Tag mit großer Freude nach historischen Gegenständen. Üblicherweise kann man jahrzehntelang suchen, ohne sich mit den hier beschriebenen Einschränkungen konfrontiert zu sehen. Diese werden hier angesprochen, weil hier bei den Suchern der größte Informationsbedarf besteht und weil teilweise die Medien und üblicherweise die Denkmalschutzbehörden diese Sachverhalte dramatisiert darstellen. Die Suche nach historischen Artefakten ist eines der letzten in Deutschland möglichen Abenteuer. Die Mischung aus Wissen und Entdeckung macht sie ganz besonders reizvoll.



Q: Gibt es in Deutschland Einschränkungen bezüglich der Suche auf geschichtlichen Denkmälern wie z.B. Hügelgräbern?
A: Ja, wie in allen Ländern. Für Details siehe Absatz "Amtsarchäologen vs. Sondengänger"

Amtsarchäologen vs. Sondengänger

Q: Begrüßen die Denkmalschutzbehörden selbständige Amateurarchäologen mit Metalldetektor?
A: Obwohl es immer auch auf die Einzelperson ankommt, ist in der Regel das genaue Gegenteil der Fall. In der Regel versuchen die Denkmalschutzbehörden alle Bodeneingriffe zu verhindern, sofern kein Bauvorhaben dies unumgänglich macht. Dies gilt selbst für Forschungen von Universitäten, von Hobbyarchäologen ganz zu schweigen.

Dies ist ein sehr umstrittenes und komplexes Thema. Da die Medien zumeist auf die Denkmalschutzbehörden als Informationsquelle angewiesen sind, ist ihre Berichterstattung entsprechend einseitig. Da sie ein Interesse an Sensationen und Dramatiserung haben, berichten sie gerne von "finsteren Gestalten, die das archäologische Erbe aus finanziellen Interesse plündern". Jeder, der schon mal tatsächlich mit einem Metalldetektor gesucht hat, weiß, dass das ausgesprochener Unfug ist. Das primäre Interesse der Sondengänger ist die Liebe zur Geschichte.

Deutschland hatte nie und hat auch heute kein nennenswertes Raubgräberproblem, da der finanzielle Wert der Funde in Relation zum Zeitaufwand der Suche, Benzinkosten und dem Einkommensniveau der Bevölkerung viel zu gering ist. Insgeheim wissen das natürlich auch die Archäologen. Daher soll hier eine ausführliche Antwort gegeben werden.

In jedem zivilisierten Land gibt es Gesetze, die das historische Erbe beschützen sollen und das ist gut. Einige Areale sind so selten und beinhalten so viele Informationen über die Geschichte, dass sie nur von Profis untersucht werden sollten. In solchen Einzelfällen kann es in der Tat sinnvoll und notwendig sein, Privatpersonen die Suche dort zu untersagen.

Unglücklicherweise ist es bei den Denkmalschutzbehörden die Regel, Privatpersonen undifferenziert die Suche auf allen Arealen untersagen zu wollen, die nur etwas historischen Hintergrund haben. Egal, wie viele solcher Areale es gibt (in Deutschland sind Millionen erfasst, zu 99% Karteileichen, und weitaus mehr sind bisher unbekannt) und egal, wie wissenschaftlich die Privatperson dabei vorgeht. Dazu interpretieren die Behörden die vagen Denkmalschutzbehörden extrem restriktiv und hoffen, dass es niemandem auffällt, dass für einen Bürger die Gesetzestexte bindend sind und nicht ihre Auslegung durch die Ämter, die ihre Monopolstellung eifersüchtig verteidigen. Dies kann von Privatforschern nicht hingenommen werden. Diese Diskussion ist etwa so alt wie das Phänomen der Sondengänger, also einige Jahrzehnte.

Offiziell wird die ablehnende Haltung der Denkmalschutzbehörden mit angeblichen Schäden durch Sondengänger begründet. Diese sind in Einzelfällen tatsächlich entstanden, und die meisten erfahrenen Archäologen haben negative Erfahrungen mit Sondengängern gemacht (was auch umgekehrt gilt). Auf die Gesamtsituation bezogen ist es jedoch eine rein akademische Argumentation. Zum einen ist die Ortungstiefe von Metalldetektoren sehr begrenzt (20-30 cm für 99% aller Objekte, siehe Absatz "Metalldetektor "). Vor allem jedoch finden 99.99% aller Sondengängersuchen auf Arealen statt, die nach menschlichem Ermessen nie von Archäologen untersucht werden. Und selbst wenn es dort jemals eine Ausgrabung geben sollte, so werden die obersten 30 cm meist mit einem Bulldozer abgetragen, bevor die eigentliche Untersuchung überhaupt erst beginnt. Aufgrund dieser Umstände verursachen Sondengänger viel weniger Schäden an historischen Hinterlassenschaften als Bau- und Landwirtschaft sowie die natürliche Erosion.

In Wahrheit ist der Konflikt weniger von archäologisch-sachlicher als von psychologischer Natur. Die staatlichen Archäologen und hier vor allem die Denkmalschützer sind an ein Monopol für archäologische Nachforschungen gewohnt und trennen sich nur ungern davon. Von etwa 1900 bis 1980 waren sie die Einzigen, die sich genug für die lokale Geschichte interessierten, um auch tatsächlich zu graben. Seit einigen Jahrzehnten haben sie mit den Sondengängern nun Konkurrenz. Sie müssen sich erst noch daran gewöhnen, dass Geschichte nicht ihr Eigentum ist, sondern dass sie allen gehört, die sich um sie bemühen. Und denen sie so sehr am Herzen liegt, dass sie sich die Mühe machen, nach ihren Spuren zu suchen.

Die Denkmalschutzgesetze helfen wenig, diesen Konflikt beizulegen, denn sie sind sehr vage. Nach ihnen ist eine Genehmigung für die Suche auf "Bodendenkmälern" nötig (die in der Praxis so gut wie nicht erteilt wird), aber was darunter zu verstehen ist, wird nicht genau definiert. Daher interpretieren alle Parteien diesen Begriff nach ihren Vorstellungen.

Die Denkmalschützer möchten die Suche möglichst weitgehend verbieten. Daher möchten sie gerne ganz Deutschland als ein einziges Bodendenkmal sehen. Ihr Lieblingsbegriff für private Sucher "Raubgräber". Als ich den Verband der Landesarchäologen um eine Definition dieses Begriffes bat, erhielt ich keine Antwort. Im Sinne einer möglichst häufigen Verwendung ist es wohl auch bequemer, wenn er nicht definiert ist.

Privatsucher anderseits möchten gerne möglichst wenige Areale als Bodendenkmäler ansehen. Dennoch werden die extremsten Auslegungen von den Denkmalschützern vorgebracht. Ein hochrangiger Vertreter einer deutschen Denkmalschutzbehörde sagte mir, dass "selbst ein Schützenloch aus dem 2. Weltkrieg unter Umständen ein Bodendenkmal sein könnte." Solche Haltungen erleichtern nicht das Finden von Kompromissen in einem Land, in dem an jeder Ecke Burgruinen stehen (ca. 100.000 in Deutschland).

In jedem mitteleuropäischen Land gibt es Millionen (keine Übertreibung) Bodendenkmäler. Diese große Zahl zeigt wie allumfassend die Amtsarchäologen den Begriff des Bodendenkmals auffassen - und wie zahlreich historische Areale sind. Gleichzeitig gibt es in Deutschland nur etwa 1000 Berufsarchäologen, die den größten Teil ihrer Arbeitszeit mit Papierkram verbringen. Aufgrund dieses Zahlenverhältnisses wird die große Mehrheit der Bodendenkmäler nie untersucht werden.

Nach seriösen Schätzungen werden 98% der Bodendenkmäler von Erosion, Land- und Bauwirtschaft etc. zerstört ohne je untersucht worden zu sein. Aus wissenschaftlicher Sicht reicht es, nur die seltenen 1-2% zu untersuchen. Für die Sondengänger ist es kein Problem, diese wirklich wichtigen Stellen zu meiden. Es gibt genug andere Stellen. Somit ist der ganze Konflikt von eher künstlicher Natur.

Je restriktiver und dogmatischer die Denkmalschutzbehörden die Gesetze interpretieren, je martialischer sie in den Medien auftreten, je strenger die Gesetze sind, desto weniger Privatpersonen melden Funde. Dies schadet der Archäologie weitaus mehr als die wenigen Personen, die wirklich hochkarätige Bodendenkmäler absuchen. Die Geschichte der Archäologie strotzt nur so von wichtigen und wichtigsten Entdeckungen, die von Privatpersonen und neuerdings von Sondengängern gemacht wurden. Einige werden gemeldet, wie der Ort der Varusschlacht. Die meisten werden aufgrund entdeckerfeindlicher Gesetze nicht gemeldet, wie die Rollen von Qumran und die Himmelscheibe von Nebra. In der Mehrheit der deutschen Bundesländer werden Funde dem meldenden Finder ohne nennenswerte Gegenleistung weggenommen. Folglich wird nur sehr wenig gemeldet. Solche Gesetze, die die Weltfremdheit der Amtsarchäologen widerspiegeln, sind eine Bürde für die Archäologie.

Ich sage das nur ungern, aber viele Archäologen und insbesondere die Entscheidungsträger leben im sprichwörtlichen Elfenbeinturm. Das muss hier erwähnt werden, weil es die eigentliche Ursache des Problems ist. Sie glauben ernsthaft, sie müssten nur die vagen Gesetze extrem interpretieren und schon hören alle Privatleute zu suchen auf. Das funktioniert weder im Feld noch vor Gericht. Es führt nur dazu, dass die Sucher jeden Kontakt zu den Behörden vermeiden. Ähnliches gilt für Grundeigentümer und zunehmend für Sammler. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Denkmalschutzbehörden mit jeder archäologisch relevanten Bevölkerungsgruppe ohne Not einen Konflikt vom Zaun gebrochen haben. Dieses Versagen auf gesellschaftlich-diplomatischem Gebiet hat den archäologischen Erkentnisfortschritts weltweit im 20. Jhd. weitaus mehr behindert als alle ungenehmigten privaten Ausgräber.

Die Rechtslage ist nur ein Teil der Situation. De facto können Sucher eigentums- und denkmalschutzgesetze häufig ignorieren. Wenn ein Sucher etwas in einem einsamen Wald findet, so sehen das nur die Eichhörnchen - und die halten dicht. Ironischerweise können die Gesetze nur mit Informationen durchgesetzt werden, die nur der Sucher hat. Der wird natürlich nicht reden, wenn er dadurch Vorgänge einleitet, die er als zutiefst ungerecht und gegen seine Interessen gerichtet ansieht. Das betrifft insbesondere Konfiszierungsgesetze. Das ist kein Spezifikum der deutschen Sondengänger, sondern gilt für jeden, der etwas findet, egal wo und wann. Konfiszierungsgesetze wie das deutsche Schatzregal widersprechen schlicht dem Wesen des Menschen und sind daher zum Scheitern verurteilt. Eine ähnliche Problematik besteht bei Grundeigentümern: Wird Baugrund nach einer historischen Entdeckung zum Bodendenkmal erklärt, so kommt das für den Grundeigentümer einer halben Enteignung gleich. Entsprechend gering ist seine Meldebereitschaft.

Aus archäologischer Sicht dringend notwendig ist die Einbeziehung privater Sucher in den archäologischen Erkenntnisgewinn, und das geht nur über das Belohnen von Fundmeldungen statt dem gegenwärtigen Bestrafen. In Deutschland müssten dafür zumeist nicht einmal die Gesetze geändert werden. Es wäre nur notwendig, sie sucherfreundlich zu interpretieren.

Privatsucher haben ein immenses historisches Entdeckungspotenzial. Oft wissen sie mehr über die Geschichte ihres kleinen Suchgebiets als alle anderen Personen, inklusive der staatlichen Archäologen. Sie verbringen Jahre damit, jedes archäologische Fachbuch über ihren Landkreis zu lesen und suchen zahllose Tage mit dem Detektor. Also werden sie praktisch zwangsläufig zu Experten. Bislang wird ihr Wissen nur von wenigen Archäologen genutzt. Diese Website wurde auch erstellt um zu zeigen, was Sondengänger finden und wie Sondengänger ihre Suchen dokumentieren und aus der Fundverteilung historische Schlüsse ziehen können. Und um für eine faire Kooperation aller geschichtsinteressierter Parteien zu werben.

Leser, die weitere Details zu allen Facetten der Situation der Sondengänger in Deutschland erfahren möchten, werden auf die Website
"Sondengänger in Deutschland" (www.sondengaenger-deutschland.de) des Autors verwiesen.

Metalldetektor

Q: Warum sollte man einen Metalldetektor verwenden?

A: Meiner Meinung nach ist ein Metalldetektor die moderne Variante der visuellen Feldsuche, die in Europa seit Jahrhunderten durchgeführt wird. Insbesondere in dicht besiedelten Regionen wie Mitteleuropa ist es für den Sucherfolg wichtig, Objekte unter der Erdoberfläche finden zu können. Das trifft insbesondere für Wiesen und Wälder zu, wo der Bewuchs die visuelle Suche fast unmöglich macht.


Q: Wie tief ortet ein Metalldetektor?
A: Das hängt von viele Faktoren ab. Insbesondere von der Größe des Metallobjektes und davon, ob auch seine Metallart festgestellt werden soll. Zu diesem Zweck zeigen Detektoren den so genannten Leitwert an. Eine Leitwertbestimmung kann nur bei flacher liegenden Objekten erfolgen, verglichen mit der Tiefe, bis in die die reine Präsenz des Objektes geortet werden kann. In der Suchpraxis ist die Unterscheidung zwischen Eisen und Nichteisenobjekten von großer Bedeutung.

Üblicherweise werden Kleinteile wie Münzen nur ausgegraben, wenn sie als Nichteisen identifiziert werden können. Das ist notwendig, um die allgegenwärtigen kleinen Eisenobjekte auszublenden.

Ein guter Allrounddetektor kann eine Münze in etwa 20 cm, ein Hufeisen in etwa 35 cm Tiefe orten.

90% der Funde werden in den obersten 20 cm gemacht. Daher führen viele Sucher keinen Spaten, sondern eine Art Picke bei sich. 99% der Funde liegen in den obersten 30 cm. Objekte von ungewöhnlicher Größe können auch deutlich tiefer geortet werden, insbesondere, wenn eine Leitwertbestimmung nicht zwangsläufig gefordet wird. Aber solche Funde sind selten. Das tiefste Objekt, das ich jemals fand, lag 1 m tief. Ein Metallschild 30x50cm mit der Aufschrift "Parken nur für Gäste".

Es gibt auch Spezialdetektoren, die zu sehr guten Tiefen in der Lage sind, insbesondere in sehr stark mineralisierter Erde oder in Salzwasser. Aber sie können den Leitwert nicht oder nur sehr grob bestimmen und sind daher nur für spezielle Ortungssituationen interessant. Als Standarddetektor für die Suche in Deutschland sind sie weniger geeignet und ihr Marktanteil ist gering. Ein sehr teures Modell wurde von einer australischen Firma insbesondere für die Suche nach Naturgold entwickelt.





Q: Wie teuer ist ein Metalldetektor?
A: Die Spannbreite der Preise ist beträchtlich. Ein Spitzenmodell eines Allrounddetektors kostet ca. 1000 Euro. Weniger als etwa 250 Euro sollte man nicht ausgeben. Man sollte nur ein Markengerät kaufen.





Q: Was sind Beispiele für Markenhersteller?
A: Z.B. die Firmen Garrett, Whites, Minelab, Fisher, Tesoro.

Meine Suche

Q: Wann fanden die auf dieser Website beschriebenen Suchen statt?

A: Die im Abschnitt "Suchen" beschriebenen Detektorsuchen fanden insbesondere in den Jahren 2000-2003 statt.





Q: Wo fanden die Suchen statt?

A: Die Suchen wurden in verschiedenen mitteleuropäischen Länden, insbesondere Deutschland, durchgeführt. Die Fundorte lagen bis zu 1400 km auseinander.





Q: Ist es einfach in Mitteleuropa interessante Artefakte zu finden?

A: Nein. Wenn man einfach in den nächsten Wald geht, findet man wahrscheinlich nur Müll. 99% der Fläche enthält keine interessanten Funde. Deshalb ist die Recherche für die Auswahl des Fundortes von so ausschlaggebender Bedeutung für den Sucherfolg.





Q: Sind die Funde finanziell wertvoll?

A: 99.9% der Funde haben keinen finanziellen Wert. Der Rest hat meistens nur einen sehr begrenzten Wert. Dasselbe trifft auf das Fundmaterial archäologischer Grabungen zu. Die Hauptmotivation bei der Suche ist die Freude am Entdecken, nicht finanzieller Gewinn.






Q: Verkaufen Sie Funde?

A: Gewöhnlich nicht. Der ideelle und wissenschaftliche Wert übersteigt meist bei weitem den finanziellen Wert.






Q: Kaufen Sie Funde?

A: Nein.






Q: Was ist Ihre Motivation zu suchen und diese Website zu erstellen?

A: Meine Hauptmotivation ist die Freude am Entdecken und am Lösen von Geschichtsrätseln. Die lokale Geschichte ist weit weniger erforscht als selbst die abgelegensten geografischen Gebiete weltweit. Selbst ein Privatsucher mit seinen sehr beschränkten Mitteln kann hier noch interessante Entdeckungen machen und Pionierarbeit leisten. Für welche andere Wissenschaft gilt das schon.

Diese Website wurde erstellt, um meine Funde und Sucherfahrungen mit allen zu teilen, die gerne die Geschichte erkunden. Vielleicht bekommt ja jemand Lust, sich selber einmal auf historische Spurensuche zu begeben. Weitere Details siehe Einführung .

Copyright (C): Thorsten Straub, www.sondengaenger.eu



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